Mitgliederversammlung – verschoben!

Liebe Mitglieder!

Nachdem eine gesetzliche Übergangsregelung geschaffen wurde, bei der die Vorstände handlungsfähig im Amt bleiben, bis eine Neuwahl erfolgen kann, werden wir die Mitgliederversammlung im neuen Jahr durchführen. -> siehe das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020“ § 5 (1).

Zudem lässt die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung derzeit (zunächst bis zum 30. November 2020) aufgrund der Kontaktbeschränkungen keine Versammlungen in Präsenzform zu.

Alternative Durchführungsformen sind extrem aufwendig bzw. nicht umsetzbar.

Wir holen alles im nächsten Jahr in angemessener Form nach – natürlich auch sämtliche Ehrungen.

Als neuer Termin ist der 22. April 2021 angedacht.

Weiteres erfahren Sie natürlich hier!

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